Psychotherapeutische Praxis Dr. Dino Zitarosa – Erlangen

Kosten

Auf dieser Seite erfahren Sie, was eine Psychotherapie kostet und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme bestehen.

Was kostet eine Psychotherapie?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung, sofern eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. 

Bei der Behandlung von Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten  (GOP). Die GOP bzw. das Gebührenverzeichnis kann in meiner Praxis eingesehen werden. Die Kosten der probatorischen Sitzungen (bis zu 5 Sitzungen zu Beginn der Behandlung) und der anschließenden regulären Therapiesitzungen betragen aktuell 100,55 € je Einzelgespräch von 50 Minuten (Ziff. 870 GOP, 2,3facher Satz). Zusätzliche Kosten können für weitere Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte und andere Mehraufwendungen entstehen, welche ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse vollständig die Kosten für Ihre Psychotherapie, sofern eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Dies klären wir in der Sprechstunde zu Beginn.
  • Sie müssen nichts zuzahlen.
  • Die Kennenlerngespräche (Probatorik) werden von der Krankenkasse bezahlt. Hierfür ist keine Genehmigung nötig.
  • Für die anschließende Psychotherapie muss ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt und genehmigt werden.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Private Krankenversicherung <div>& Beihilfe</div>

  • Private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. (nach Antragstellung und Genehmigung) ganz oder teilweise die Kosten für eine Psychotherapie, sofern eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt.
  • Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt maßgeblich von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.
  • Bei Beamt*innen übernimmt i.d.R. die Beihilfe einen Teil der Kosten (Antrag erforderlich).
  • Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfestelle nach den genauen Konditionen und lassen Sie sich die nötigen Antragsformulare zusenden.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie. Sie reichen die Rechnungen dann bei ihrer PKV bzw. Beihilfe ein.

Selbstzahler*innen

  • Auf Wunsch können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernehmen.
  • In diesem Fall ist kein Antrags- und Gutachterverfahren erforderlich.
  • Es erfolgt keine Meldung an Ihre Krankenversicherung.
  • Umfang und Dauer der Behandlung werden individuell vereinbart.
  •  Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie.

Kontakt

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